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Informationen
Was Du über die transportierbaren Munitions UN-Klassen wissen solltest!

UN0012: Patronen für Handfeuerwaffen

UN-Nummer: UN0012
Gefahrgutklasse: 1.4S
Bezeichnung: Patronen für Handfeuerwaffen, Patronen für Flinten oder Patronen für Büchsen.
Beschreibung:
UN0012 umfasst Patronen für  Handfeuerwaffen, Flinten und Büchsen, die als Gefahrgut der Klasse 1.4S  klassifiziert sind. Diese Klassifizierung bedeutet, dass diese Munition  bei normalem Transport und Handhabung eine sehr geringe Explosionsgefahr  darstellt. Die Patronen sind so verpackt, dass im Falle einer  Entzündung das Risiko einer Massenexplosion oder unkontrollierten  Ausbreitung minimiert wird.
Anwendungsbereiche:
Diese Munitionsklasse wird  häufig in zivilen und polizeilichen Anwendungen genutzt, insbesondere  für Jagd- und Sportwaffen sowie in bestimmten militärischen Anwendungen.  Sie ist weit verbreitet und wird sowohl von professionellen als auch  von privaten Nutzern verwendet.
Wichtige Sicherheitsinformationen
Transportvorschriften:
  • Gefahrgutkennzeichnung: Die Verpackungen müssen mit dem Gefahrgutkennzeichen „1.4S“ gekennzeichnet sein, um auf die spezifischen Risiken hinzuweisen.
  • Verpackung: Die Munition muss in stabilen, zugelassenen  Verpackungen transportiert werden, die den Bestimmungen für Gefahrgut  entsprechen und sicherstellen, dass keine gefährliche Reaktion bei  normalem Transport und Handhabung auftritt.
  • Lagerung: Die Lagerung sollte in sicheren, dafür  vorgesehenen Bereichen erfolgen, die den Zugang auf autorisierte  Personen beschränken und den geltenden Sicherheitsvorschriften  entsprechen.
Sicherheitsmaßnahmen:
  • Munition der Klasse UN0012 sollte stets kühl, trocken und fern von Zündquellen aufbewahrt werden.
  • Bei der Handhabung ist Vorsicht geboten, um Beschädigungen der Verpackung und damit einhergehende Risiken zu vermeiden.
Rechtsvorschriften:
  • Der Transport und die Lagerung von UN0012 Munition unterliegen  strengen gesetzlichen Vorschriften, wie der Gefahrgutverordnung Straße  (GGVSEB) und den internationalen Transportvorschriften wie ADR  (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung  gefährlicher Güter auf der Straße).
  • Es ist wichtig, dass alle beteiligten Personen die notwendigen  Schulungen und Genehmigungen haben, um die sichere und gesetzeskonforme  Handhabung, den Transport und die Lagerung dieser Munition zu  gewährleisten.

UN0014: Patronen, kleine Waffen oder Feuerwerkskörper

UN-Nummer: UN0014
Gefahrgutklasse: 1.4S
Bezeichnung: Patronen, kleine Waffen oder Patronen, kleine Feuerwerkskörper.
Beschreibung:
UN0014 umfasst kleine Patronen für  Waffen oder kleine Feuerwerkskörper, die als Gefahrgut der Klasse 1.4S  eingestuft sind. Diese Klassifizierung bedeutet, dass diese Artikel bei  normalem Transport und Handhabung eine sehr geringe Explosionsgefahr  darstellen. Die Munition ist für den Einsatz in Schusswaffen kleiner  Kaliber vorgesehen oder für Feuerwerkskörper, die unter kontrollierten  Bedingungen verwendet werden.
Anwendungsbereiche:
Diese Munitionsklasse wird  hauptsächlich in Sport- und Jagdwaffen kleiner Kaliber eingesetzt, sowie  in Signal- oder Startpistolen. Darüber hinaus umfasst sie auch  bestimmte Arten von Feuerwerkskörpern, die für den sicheren Gebrauch in  kontrollierten Umgebungen entwickelt wurden.
Wichtige Sicherheitsinformationen
Transportvorschriften:
  • Gefahrgutkennzeichnung: Verpackungen müssen mit dem Gefahrgutkennzeichen „1.4S“ gekennzeichnet sein, um auf die spezifischen Risiken hinzuweisen.
  • Verpackung: Die Patronen oder Feuerwerkskörper müssen  in robusten, zugelassenen Verpackungen transportiert werden, die den  Gefahrgutvorschriften entsprechen und sicherstellen, dass keine  gefährliche Reaktion bei normalem Transport und Handhabung auftritt.
  • Lagerung: Die Lagerung muss den geltenden  Sicherheitsvorschriften entsprechen und in dafür vorgesehenen,  gesicherten Bereichen erfolgen, um unbefugten Zugriff zu verhindern.
Sicherheitsmaßnahmen:
  • Munition der Klasse UN0014 sollte kühl, trocken und fern von Zündquellen aufbewahrt werden.
  • Bei der Handhabung ist besondere Vorsicht geboten, um Beschädigungen der Verpackung und damit verbundene Risiken zu vermeiden.
Rechtsvorschriften:
  • Der Transport und die Lagerung von UN0014 unterliegen strengen  gesetzlichen Vorschriften, wie der Gefahrgutverordnung Straße (GGVSEB)  und den internationalen Transportvorschriften wie ADR (Europäisches  Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf  der Straße).
  • Es ist sicherzustellen, dass alle beteiligten Personen über die  notwendigen Schulungen und Genehmigungen verfügen, um die sichere und  gesetzeskonforme Handhabung, den Transport und die Lagerung dieser  Munition zu gewährleisten.

UN0044: Zündschnüre, sicher

UN-Nummer: UN0044
Gefahrgutklasse: 1.4S
Bezeichnung: Zündschnüre, sicher.
Beschreibung:
UN0044 umfasst sichere Zündschnüre,  die in die Gefahrgutklasse 1.4S eingestuft sind. Diese Zündschnüre sind  so konzipiert, dass sie bei normalem Transport und Handhabung eine sehr  geringe Explosionsgefahr darstellen. Sie werden häufig in  kontrollierten Sprengungen eingesetzt, um eine zuverlässige und sichere  Zündung zu gewährleisten.
Anwendungsbereiche:
Zündschnüre der Klasse UN0044  werden hauptsächlich in der Bergbau- und Bauindustrie verwendet, wo  präzise und sichere Sprengungen erforderlich sind. Sie dienen zur  Initiierung von Sprengstoffen und sind so konstruiert, dass sie eine  kontrollierte Zündung ermöglichen, ohne dabei ein hohes Risiko für  ungewollte Explosionen darzustellen.
Wichtige Sicherheitsinformationen
Transportvorschriften:
  • Gefahrgutkennzeichnung: Die Verpackungen müssen mit dem  Gefahrgutkennzeichen „1.4S“ gekennzeichnet sein, um auf die  spezifischen Risiken aufmerksam zu machen.
  • Verpackung: Die Zündschnüre müssen in stabilen,  zugelassenen Verpackungen transportiert werden, die den Vorschriften für  Gefahrgut entsprechen und gewährleisten, dass keine gefährliche  Reaktion bei normalem Transport und Handhabung auftritt.
  • Lagerung: Die Lagerung muss in sicheren, dafür  vorgesehenen Bereichen erfolgen, die den Zugang auf autorisierte  Personen beschränken und alle gesetzlichen Sicherheitsanforderungen  erfüllen.
Sicherheitsmaßnahmen:
  • Zündschnüre der Klasse UN0044 sollten kühl und trocken gelagert werden, fern von Zündquellen und unbefugtem Zugriff.
  • Bei der Handhabung ist Vorsicht geboten, um Beschädigungen der Verpackung und damit einhergehende Risiken zu vermeiden.
Rechtsvorschriften:
  • Der Transport und die Lagerung von UN0044 Zündschnüren unterliegen  den gesetzlichen Vorschriften wie der Gefahrgutverordnung Straße  (GGVSEB) und internationalen Regelungen wie dem ADR (Europäisches  Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf  der Straße).
  • Es ist wichtig, dass alle beteiligten Personen entsprechend geschult  und zertifiziert sind, um die sichere Handhabung, den Transport und die  Lagerung zu gewährleisten.

UN0055: Sprengschnüre, sicher

UN-Nummer: UN0055
Gefahrgutklasse: 1.4S
Bezeichnung: Sprengschnüre, sicher.
Beschreibung:
UN0055 umfasst sichere  Sprengschnüre, die in die Gefahrgutklasse 1.4S eingestuft sind. Diese  Klasse von Sprengschnüren ist so konstruiert, dass sie bei normalem  Transport und Handhabung eine sehr geringe Explosionsgefahr darstellen.  Sie werden speziell für kontrollierte Sprengungen in der Industrie,  Bauwesen und Bergbau verwendet, wo eine präzise und sichere Zündung  erforderlich ist.
Anwendungsbereiche:
Diese Sprengschnüre werden  häufig in der Bergbauindustrie, im Bauwesen und bei anderen  industriellen Anwendungen eingesetzt, bei denen eine kontrollierte und  sichere Auslösung von Sprengstoffen notwendig ist. Sie sind so  konzipiert, dass sie eine Zündung ermöglichen, ohne dass eine  unkontrollierte oder gefährliche Detonation erfolgt.
Wichtige Sicherheitsinformationen
Transportvorschriften:
  • Gefahrgutkennzeichnung: Die Verpackungen müssen mit dem Gefahrgutkennzeichen „1.4S“ gekennzeichnet sein, um auf die spezifischen Risiken hinzuweisen.
  • Verpackung: Die Sprengschnüre müssen in  widerstandsfähigen, zugelassenen Verpackungen transportiert werden, die  den Bestimmungen für Gefahrgut entsprechen und sicherstellen, dass keine  gefährliche Reaktion bei normalem Transport und Handhabung auftritt.
  • Lagerung: Die Lagerung muss gemäß den geltenden  Sicherheitsvorschriften erfolgen, in dafür vorgesehenen, gesicherten  Bereichen. Es muss sichergestellt werden, dass der Zugang auf  autorisierte Personen beschränkt ist.
Sicherheitsmaßnahmen:
  • Sprengschnüre der Klasse UN0055 sollten immer in einer kühlen,  trockenen Umgebung aufbewahrt werden, fern von Zündquellen und  unbefugtem Zugriff.
  • Bei der Handhabung ist Vorsicht geboten, um Beschädigungen der Verpackung und damit einhergehende Risiken zu vermeiden.
Rechtsvorschriften:
  • Der Transport und die Lagerung von UN0055 Sprengschnüren unterliegen  strengen gesetzlichen Vorschriften wie der Gefahrgutverordnung Straße  (GGVSEB) und den internationalen Transportvorschriften wie ADR  (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung  gefährlicher Güter auf der Straße).
  • Es ist unerlässlich, dass alle beteiligten Personen über die  notwendigen Schulungen und Genehmigungen verfügen, um sicherzustellen,  dass der Transport und die Lagerung sicher und legal erfolgen.
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